Elternvertretung
Für die Dauer von zwei Jahren werden Klassen- oder Stammkurselternsprecher sowie deren Stellvertreter gewählt.
Aufgabe der Schulelternvertretung ist es,
- das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrern, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
- das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren
- den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen oder Stammkurse in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Information oder zur Aussprache zu geben,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
- durch gewählte Vertreter an der Beratung der Schulkonferenz teilzunehmen.
(Thüringer Schulordnung, §25)
Klassen- oder Stammkurselternsprecher
Die Klassen- und Stammkurselternsprecher werden zum 1. Elternabend im neuen Schuljahr gewählt!
„Die Schulelternvertretung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.“
(Thüringer Schulordnung, §24)
Schulelternsprecher im Schuljahr 2022/ 2023
Schulelternsprecher |
· Frau Eggers |
Stellvertreterin |
· Frau Spengler |