Elternvertretung

 

Für die Dauer von zwei Jahren werden Klassen- oder Stammkurselternsprecher sowie deren Stellvertreter gewählt.

Aufgabe der Schulelternvertretung ist es,

  1. das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrern, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
  2. das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren
  3. den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen oder Stammkurse in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Information oder zur Aussprache zu geben,
  4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
  5. durch gewählte Vertreter an der Beratung der Schulkonferenz teilzunehmen.

 

(Thüringer Schulordnung, §25)

 

Klassen- oder Stammkurselternsprecher 

 

Die Klassen- und Stammkurselternsprecher werden zum 1. Elternabend im neuen Schuljahr gewählt!

 

„Die Schulelternvertretung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.“

(Thüringer Schulordnung, §24)

Schulelternsprecher im Schuljahr 2022/ 2023

Schulelternsprecher

·        Frau Eggers

Stellvertreterin

·        Frau Spengler